Im Winter stellen sich viele Hauseigentümer und Mieter die Frage nach der Räum- und Streupflicht vor ihren Häusern und Wohnungen. Auf dieser Seite erklären wir, welche Pflichten Eigentümer, Vermieter und Mieter haben und wie Unfälle versichert sind, wenn die Räumpflicht verletzt wurde.

Streupflicht: Wer ist für den Gehweg vor dem Grundstück verantwortlich?

Haus- und Wohnungseigentümer sind verpflichtet, die Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Für sie gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen Fußgänger und Radfahrer vor Gefahren schützen, die von ihren Immobilien und angrenzenden Gehwegen ausgehen. Eigentümer können die Räum- und Streupflicht vor ihrem Haus

  • persönlich durchführen oder
  • einen Winterdienst beauftragen oder
  • per Mietvertrag auf die Mieter übertragen.

Versäumt es der Vermieter, die Schneeräumpflicht ausdrücklich per Mietvertrag zu übertragen, bleibt der Vermieter für die Sicherheit auf den Wegen rund ums Haus verantwortlich. Eine andere Möglichkeit vor allem für größere Wohnanlagen ist es, die Streupflicht auf den Hausmeister zu übertragen.

Gut zu wissen: Die Kosten für den Winterdienst können Eigentümer und Mieter als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen.