Verbundene Wohngebäudeversicherung: Wann greift sie?
Besitzer von Gebäuden, gewerblich und privat, sollten sich gegen etwaige Schadensfälle absichern. Daher bieten wir mit der verbundenen Wohngebäudeversicherung den gesammelten Schutz vor einzelnen Gefahren. Ob durch Sachbeschädigung wie Graffiti an der Hauswand, Schäden durch Naturereignisse, wie Stürme, Hagel oder Blitzeinschlag oder gar im Brandfall, bieten wir Ihnen die nötige Rückendeckung.
Wohngebäudeversicherung: versicherte Schadensfälle
- Unwetter und Brandfälle versichern
- Leitungswasser- und Abwasserschaden in der Wohngebäudeversicherung
- Fußbodenheizung Versicherung
- Solarheizungsanlagen Versicherung
- Überspannungsschäden Versicherung
- Graffiti Versicherung
- Sachverständigenkosten versichern
- Aufräum- und Wiederherstellungskosten versichern