Lebensretter an der Decke

Erst mit echten Kerzen ist die Weihnachtszeit für viele richtig stimmungsvoll. Leider nimmt auch die Zahl der Wohnungsbrände in dieser Zeit dramatisch zu. Rauchmelder können oft das Schlimmste verhindern und sogar Leben retten.

 

Jährlich kommen bis zu 500 Menschen durch Wohnungsbrände ums Leben. Besonders nachts sind Brände gefährlich, weil der menschliche Geruchssinn schläft. Die tödlichen Rauchgase nehmen Menschen im Schlaf nicht wahr, die Opfer werden bewusstlos und ersticken nach wenigen Atemzügen. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Rauchmelder sind daher die besten Lebensretter.

 

Die Rauchmelderpflicht ist Ländersache und wird in den Landesbauordnungen verankert. Eine Auflistung wann in welchem Bundesland für Neu- und Bestandsbauten der Rauchmelder Pflicht wird, finden Sie hier. Ab 1. Januar 2017 gelten auch in Berlin und damit für ganz Deutschland Gesetze zur Installation von Rauchmeldern.

 

Die Einbaupflicht der Rauchmelder ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Aber in der Regel ist der Bauherr beziehungsweise Eigentümer/Vermieter des Hauses oder der Wohnung dafür verantwortlich – wie übrigens auch für die Betriebsbereitschaft. ABER: Der Vermieter kann Installation und Wartung, insbesondere den regelmäßigen Batteriewechsel und die Funktionsprüfung auch im Mietvertrag festschreiben.

 

Für einen optimalen Schutz sollten Sie alle Wohnräume, außer Küche und Bad, mit einem Rauchmelder ausstatten.

 

Wer auf der Suche nach einem neuen Rauchmelder ist, findet eine Übersicht qualitativ hochwertiger Geräte hier.

 

Wenn Sie eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abschließen, müssen Sie grundsätzlich alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen beachten – wie eben eine Rauchmelderpflicht. Praktisch wirkt es sich aber nicht negativ auf den Versicherungsschutz aus, weil ein fehlender oder unsachgemäß betriebener Rauchmelder für den Schaden beziehungsweise die Schadenhöhe ursächlich sein müsste. Ein solcher Zusammenhang lässt sich in der Regel nicht herstellen. Fälle, in denen ein fehlender oder unsachgemäß betriebener Rauchmelder negativen Einfluss auf die Entschädigung eines versicherten Sachschadens hatte, sind nicht bekannt.

 

Ansprechpartner bei uns im Haus:


Stefan Leuer
Tel. 05241-96507-22
leuer@iv-gt.de


Christin Dobler
Tel. 05241-96507-24
dobler@iv-gt.de


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