Vom schweren Sturz bei der Abfahrt bis zum Diebstahl der Ski: Wenn im Skiurlaub etwas schief geht, sollten Wintersportler diese Versicherungen im Gepäck haben.

Skifahren zählt - ungeachtet der immer milderen und schneeärmeren Winter - nach wie vor zu den beliebtesten Sportarten der Deutschen. Laut einer Umfrage des Instituts IfD-Allensbach betreiben 14 Prozent der 14- bis 64-Jährigen zumindest ab und an Ski-Abfahrtslauf. Zehn Prozent frönen dem Langlauf. Nicht abgefragt wurde das Skitourengehen, das seit einigen Jahren einen enormen Zuspruch erlebt. Laut Schätzung des Deutschen Alpenvereins gibt es mittlerweile 600.000 Skitourengeher. Dabei bewegen sich die Sportler abseits der Pisten im freien Gelände und bezwingen die Berge aus eigener Kraft.

Wer sich in den Winterurlaub aufmacht, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz überprüfen. Denn Skifahren birgt einige Gefahren – von Stürzen, Lawinen bis hin zum Diebstahl der Ausrüstung.

Wie groß ist die Verletzungsgefahr beim Skifahren?

Skifahren ist eine sehr verletzungsanfällige Sportart. Vereiste Stellen oder Buckel auf der Piste können selbst geübte Skifahrer schnell zu Fall bringen. Dazu kommt die Gefahr von Kollisionen auf den oft vollen Skipisten. Auch die Unerfahrenheit und Selbstüberschätzung vieler Skifahrer spielt eine Rolle.

Laut Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) haben sich in der Saison 2024/2025 rund 51.000 bis 53.000 Personen beim Skifahren verletzt, für 8.400 bis 8.600 von ihnen endete der Unfall sogar mit einer stationären Behandlung im Krankenhaus. Am häufigsten treten Knieverletzungen auf, gefolgt von Schulter- oder Hüftverletzungen.

Auch die Statistik der Unfallversicherer belegt, wie gefährlich der Wintersport sein kann. Jeder fünfte versicherte Sportunfall entfällt demnach auf das Skifahren – ein im Verhältnis zur Zahl der Aktiven überproportional hoher Anteil. Gemessen an den Kosten sind Skiunfälle gar am folgeschwersten. Ein Unfall schlägt mit durchschnittlich rund 7.900 Euro zu Buche – beispielsweise für medizinische Hilfe oder das Reha-Management.

Diese Versicherungen sollten Wintersportler haben

Um im Winterurlaub rundum gut abgesichert zu sein, braucht es ein Bündel an Versicherungen. Die meisten sind nicht ausschließlich für den Winterurlaub gedacht, sie sollten vielmehr zur Basisabsicherung eines Haushalts zählen, da sie auch in vielen anderen Fällen wertvoll sind.

  1. Haftpflichtversicherung
  2. Unfallversicherung
  3. Auslandsreisekrankenversicherung
  4. Hausratversicherung
  5. Skiversicherung.

1. Die Haftpflichtversicherung: Absicherung vor Ansprüchen Dritter

Wie im übrigen Alltag ist auch auf der Skipiste die private Haftpflichtversicherung die wichtigste Police überhaupt. Denn auch auf Skiern gilt der Grundsatz: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen. Skifahrer, die auf einer Piste einen Crash verursachen, müssen dafür vollständig aufkommen - sei es für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden. Ist beispielsweise ein Skilehrer von dem Unfall betroffen, der anschließend nicht mehr arbeiten kann, muss der Verursacher für dessen Verdienstausfall aufkommen.

Daran wird deutlich: Ohne den passenden Versicherungsschutz können nach einem Unglück auf Skiern schnell sehr hohe Kosten entstehen. Im schlimmsten Fall resultieren diese in einem hohen Schuldenberg. Die Haftpflichtversicherung sichert die finanziellen Folgen ab, die auf den Schadenverursacher zukommen können. Auf italienischen Skipisten ist seit 2022 eine Haftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben.

Wichtig: Auch Skitourengeher sollten unbedingt eine Haftpflichtversicherung haben. Sie bewegen sich zwar nicht auf Pisten, wo sie andere über den Haufen fahren können. Dafür sind sie beim Skibergsteigen im freien Gelände einer erhöhten Lawinengefahr ausgesetzt. Und wer ein Lawine auslöst, durch die andere Personen zu Schaden kommen, kann unter Umständen ebenfalls in Haftung genommen werden.

Obwohl die Haftpflichtversicherung ein Muss ist, gibt es immer noch erschreckend viele Menschen, die keine haben. Das kann für Unfallopfer böse ausgehen: Ist der Verursacher nicht versichert und verfügt über keine sonstigen finanziellen Mittel, kann der Geschädigte seine Ansprüche nicht durchsetzen und bleibt auf seinem Schaden sitzen. Vor diesem Risiko schützt eine Forderungsausfall-Deckung, die einige Versicherungen als Bestandteil einer Privat-Haftpflichtversicherung anbieten. Sie übernimmt den Schaden auch für den Fall, dass der eigentliche Verursacher keine Haftpflicht hat und selbst zahlungsunfähig ist.

2. Die Unfallversicherung: Hilfe bei schweren Verletzungen

Angesichts der Schwere vieler Sturzverletzungen ist eine private Unfallversicherung im Skiurlaub sinnvoll. Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen einspringt, kommt sie auch bei Freizeitunfällen auf. Die Unfallversicherung leistet bei dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen (Invalidität) oder Tod. Auch Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, sind über eine Unfallversicherung versichert. Ihr Schutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit.

Zu den typischen Leistungen einer Unfallversicherung zählen beispielsweise:

  • Invaliditätsleistung (einmalige Leistung in Form einer Kapitalsumme)
  • Unfallrente
  • Todesfallleistung
  • Tagegeld, Krankenhaustagegeld
  • Übergangsleistung
  • kosmetischen Operationen.

Je nach den persönlichen Bedürfnissen und Hobbies lassen sich private Unfallversicherungen individuell ausgestalten. Wer regelmäßig in den Skiurlaub fährt, sollte beispielsweise darauf achten, das auch etwaige Rettungs- und Bergungskosten (siehe Kasten) übernommen werden. Zusätzlich vereinbarte Assistance- und Reha-Leistungen helfen verletzten Wintersportlern dabei, nach einem Unfall den Alltag zu bewältigen und schnell wieder auf die Beine zu kommen. Je nach Vertrag kann auch die Unterbringung von Angehörigen versichert sein.

Gut zu wissen - insbesondere für Tourengeher oder Freerider: Als versicherter Skiunfall gilt nicht nur eine direkte Einwirkung auf den Körper - also ein Sturz. Gerichte haben beispielsweise auch eine Sichtverschlechterung infolge eines Wetterumschwungs mit anschließendem Erfrieren des Versicherten als Unfallereignis gewertet (OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.1994 – 7 U 115/94). Auch der Sturz in einen Graben oder eine Gletscherspalte, bei dem das Opfer zwar keine direkten Verletzungen erleidet, aber in der Folge aufgrund seiner hilflosen Lage der Kälte ausgesetzt ist, gilt als gesundheitsschädigendes Unfallereignis (OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.1999 - 14 U 131/98).

3. Die Auslandskrankenversicherung: Keine Sorgen um Behandlungskosten im Urlaub

Wer seinen Skiurlaub in Österreich, der Schweiz, Frankreich oder Italien verbringt, sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Gesetzlich Versicherte haben über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zwar in allen EU-Ländern sowie der Schweiz Anspruch auf medizinische Versorgung und Sachleistungen.

Es ist aber kein Rundum-sorglos-Paket. Der Leistungsumfang richtet sich nach den Gesetzen des Aufenthaltslandes – und die lassen Lücken. Das betrifft vor allem die Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten (siehe obiger Kasten). Die Versicherung übernimmt darüber hinaus auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.

Auch Privatversicherte sollten den Leistungsumfang ihrer Versicherung prüfen und - wenn nötig - um eine private Zusatzversicherung ergänzen. Denn manche Leistungen einer Auslandsreisekrankenversicherung sind nicht unbedingt im PKV-Vollschutz enthalten. Weitere Informationen hierzu finden sich im Verbraucherportal des PKV.

4. Hausratversicherung: Ersatz für gestohlene Ski, Snowboards oder Skischuhe

Als ergänzenden Leistungsbaustein enthält eine Hausratversicherung die sogenannte Außenversicherung. Damit sind Hausratsgegenstände, wie beispielsweise die Sportausrüstung, auch gegen Einbruchdiebstahl versichert, wenn sie auf Reisen mitgenommen werden. Ein Ersatz gestohlener Ski oder Snowboards im Urlaub kommt beispielsweise in diesen Fällen in Betracht:

  • Diebstahl aus der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus
  • Diebstahl aus einem Skikeller in einem Hotel
  • Diebstahl aus einer verschlossenen Dachbox
  • Diebstahl aus dem Auto.

Für die Entschädigung gelten Höchstgrenzen, die je nach Vertrag variieren. Wer Gegenstände gut sichtbar im Auto liegen lässt, muss im Schadensfall unter Umständen wegen grob fahrlässigen Verhaltens mit einer Leistungskürzung seitens des Versicherers rechnen. Daher sollten Ski im Kofferraum liegen.

Beachten: Die Außenversicherung greift in der Regel nur bei Einbruchdiebstahl. Das setzt voraus, dass die gestohlenen Dinge in einem abgeschlossenen Raum oder einem gesicherten „Behältnis“ untergebracht waren. Meistens nicht versichert ist deshalb die gestohlene Skiausrüstung, die während einer Pause vor einer Skihütte oder Gastwirtschaft abgelegt war. In solchen Situationen sollte man seine Ausrüstung nicht aus den Augen verlieren. Um Dieben das Handwerk zu erschweren, sollten die Ski am besten nicht paarweise, sondern einzeln abgestellt werden.

Bei einem Diebstahl der Skiausrüstung aus einem vom Hotel zur Verfügung gestellten Raum oder Skikeller kommt auch eine Haftung des Gastbetriebs infrage. Hotels haften grundsätzlich verschuldensunabhängig für Sachen, die von den Gästen eingebracht wurden. Die Haftung ist in Deutschland allerdings auf das 100-Fache des Beherbergungspreises für einen Tag begrenzt, jedoch mindestens 600 Euro und höchstens 3.500,00 Euro (§ 702 Abs. 1 BGB).

5. Skiversicherung: Kombiprodukt für verschiedene Risiken

Wintersportler haben vor ihrem Skiurlaub auch die Möglichkeit, wichtige Versicherungen im Paket abzuschließen. Solche Skiversicherungen, in der Regel ein Bündel einzelner Policen, können zum Beispiel folgende Bausteine enthalten:

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rechtsschutz
  • sowie eine Geräteversicherung.

Die Geräteversicherung beinhaltet mitunter einen umfassenderen Diebstahlschutz, der auch den einfachen Diebstahl vor einer Skihütte mit abdeckt. Zudem erstreckt sich der Schutz nicht nur auf die eigene Ausrüstung, sondern auch auf gemietete Sachen. Die Skiversicherung zahlt auch, wenn Ski oder Snowboard beschädigt werden oder gar brechen.

 

Extrem wichtig: Versicherungsschutz für Rettungs- und Bergungseinsätze

Es kann Situationen geben, in denen Wintersportler von der Bergrettung per Hubschrauber ausgeflogen werden müssen. Entweder, weil sie so schwer verletzt sind, dass sie schnelle medizinische Hilfe benötigen (Rettung). Oder wenn sie zwar nur leicht verletzt, aber nicht mehr in der Lage sind, allein ins Tal zurückzukehren (Bergung). Auch bei Lawineneinsätzen und aufwändigen Vermisstensuche kommen Hubschrauber zum Einsatz.

Hubschraubereinsätze werden nach Stunden abgerechnet und sind sehr teuer. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten Skifahrer die Übernahme von Such-, Bergungs- und Rettungskosten in Höhe von mindestens 10.000 Euro absichern. Dieser Schutz kann Bestandteil einer privaten Unfall- oder Auslandskrankenversicherung sein. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, die sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes richten, reichen in aller Regel nicht aus. Beispiel Schweiz: Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten dort die Rettungskosten inklusive der Transportkosten nur zur Hälfte – bis zu einem Maximalbetrag von 5000 Franken. Suchkosten werden generell nicht erstattet.