Die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche ist das zweite Jahr in Folge gestiegen.
„Insgesamt zählten die deutschen Versicherer 2023 rund 95.000 Wohnungsbrüche, genauso viele wie 2019, vor der Corona-Pandemie“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der coronabedingte Rückgang der Einbruchzahlen hat sich somit nicht fortgesetzt. 2021 lag der Zahl der Einbrüche noch bei rund 70.000, im Jahr 2022 waren es dann schon rund 80.000.
Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen leisteten die Versicherer 2023 deutlich mehr für Wohnungseinbrüche: Die Schadenhöhe stieg um 70 Millionen auf insgesamt 340 Millionen Euro. Zugleich kletterte der Schadendurchschnitt von 3.350 Euro auf den Rekordwert von 3.500 Euro.“
Eigenschutz durch Sicherheitstechnik immer wichtiger
Einbrecher haben es in vielen Gebäuden nach wie vor viel zu leicht, einzusteigen und Wertgegenstände zu entwenden. „Um den Aufwärtstrend zu stoppen, muss mehr in Einbruchschutz investiert werden“, sagt Asmussen. Prävention hilft: „Fast jeder zweite Einbruch scheitert, weil die Täter zu lange brauchen, um ins Haus kommen.“ Von 2015 bis 2019 sind die Einbruchzahlen kontinuierlich gesunken, von 180.000 auf 95.000 versicherte Wohnungseinbrüche. Viele Haus- und Wohnungsbesitzer haben in dieser Zeit mit staatlicher Unterstützung in bessere Sicherheitstechnik investiert.
Wer sein Eigenheim saniert oder altersgerecht umbaut, kann sich an die KfW Bank wenden. Dort gibt es Förderprodukte für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz. Aus Sicht der Versicherer sollten die typischen Schwachstellen an Haus oder Wohnung besonders gesichert werden. Doch einbruchhemmende Fenster und Türen werden in Deutschland bei Neubauten nicht standardmäßig eingebaut, unter anderem, weil entsprechende Vorschriften hierzu bislang fehlen.
Die Versicherungswirtschaft setzt sich seit Jahren für verbesserte bautechnische Mindestanforderungen für neu eingebaute Fenster und Türen ein. Damit Wertsachen geschützt und Eigentümer/innen vor den schwerwiegenden traumatischen Folgen eines unbefugten Eindringens in die engste Privatsphäre bewahrt werden.